Bike Park – Regeln

24. September 2022

Nutzungsregeln:    

Der Bikepark Ispringen ist eine öffentliche Sportanlage die allen interessierten Bikern zur Verfügung steht.

Das Befahren erfolgt auf eigene Gefahr. Die Nutzung ist Kindern unter 14 Jahren nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten gestattet. Das Betreten der Strecken für Fußgänger ist strengstens untersagt.

Jeder Nutzer ist verpflichtet sich jederzeit so zu verhalten, dass er sich und andere nicht gefährdet. Hierzu gehört insbesondere ein ausreichender Sicherheitsabstand und eine den Strecken und Sichtverhältnissen sowie dem eigenen Können angepasste Geschwindigkeit und Fahrweise.

Jeder Nutzer akzeptiert, dass es selbst bei sachgemäßer Nutzung, insbesondere in Folge von unvermeidbaren Witterungseinflüssen oder waldtypischen Gefahren wie umgestürzten Bäumen oder herab gefallenen Ästen, zu Stürzen und Schäden kommen kann. Der Turnverein 1888 Ispringen haftet nicht für Schäden an Person, Bike oder Ausrüstung.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hier um anspruchsvolle Geländestrecken handelt, deren Befahren ein hohes fahrtechnisches Können erfordert.

Vor dem erstmaligen Befahren hat sich der Benutzer durch eine Begehung die neben den Strecken zu erfolgen hat vom Verlauf der Strecken Kenntnis zu verschaffen. Jeder Nutzer hat den Streckenverlauf einschließlich der Hindernisse mit der gebotenen Vorsicht vor der Benutzung zu überprüfen und in eigener Verantwortung zu beurteilen, ob er in der Lage ist die Strecken sicher zu befahren.

Ein Befahren ist nur mit passendem Helm (empfohlen wird ein Fullface Helm), umfassendem Protektorenschutz (für Knie und Rücken) und geeignetem, technisch einwandfreiem Mountainbike gestattet.

Insbesondere vor Wegquerungen ist die Geschwindigkeit deutlich zu reduzieren. Das Anhalten an unübersichtlichen Stellen ist verboten. Das Befahren des Kinderspielplatzes ist untersagt.

Die Strecken dürfen nicht vor Sonnenaufgang noch nach Sonnenuntergang befahren werden, die Strecken dürfen nicht beleuchtet werden. Es empfiehlt sich, die Strecken nur in Begleitung einer weiteren Person zu befahren.

Sollten sicherheitstechnische Mängel im Streckenverlauf festgestellt werden, bitten wir um sofortige Meldung an diese Email Adresse: schaden-bikepark@tv-ispringen.de

Im Falle eines Unfalls mit verletzten Personen ist der Rettungsdienst über den Notruf 112 zu verständigen. Dem Rettungsdienst ist mitzuteilen in welchem Abschnitt der Strecke der Verletzte zu finden ist.

Bei unzureichender Sicht, feuchter Witterung, Sturm und Gewitter ist das Befahren der Strecken untersagt.

Jegliche Veränderung an Streckenverläufen und an Hindernissen ist untersagt.

Jeder Nutzer ist verpflichtet den Bikepark sauber zu halten und seinen Abfall vorschriftsmäßig zu entsorgen.

Den Hinweisen oder Anordnungen von beauftragten Personen des Turnvereins 1888 Ispringen sind Folge zu leisten.

Turnverein 1888 Ispringen
Der Vorstand